Herzlich willkommen im FDP Kreisverband Fürth Stadt und Land
Herzlich willkommen im FDP Kreisverband Fürth Stadt und Land
Über uns
Als Kreisverband sind wir Ansprechpartner für alle in Fürth Stadt und Land, die mit der FDP in Kontakt treten möchten. Genauso können Sie unsere Ortsverbände kontaktieren, auf welche wir über die Hauptnavigation verlinken.
Unsere Mission:
Wir sind Ihre Freien Demokraten vor Ort. Wir setzen uns ein für eine Politik der Freiheit, Offenheit und Vielfalt im Landkreis Fürth und seinen Städten und Gemeinden: Freiheit in der Wahl der Lebensweise und Kultur, wirtschaftliche Freiheit und Entlastung der kleinen und großen Betriebe und Unternehmen, Freiheit von Bürokratie, Freiheit für Innovation und Digitalisierung. Wir verstehen uns als Anwälte für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und stehen entschieden ein gegen jede Art von Radikalismus und Diskriminierung!
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Termine
unsere Ortsverbände und Ansprechpartner
FDP Stadt Fürth
Ansprechpartner:
Dominik Paslawski
Ortsvorsitzender, Stadtrat
E-Mail:
dominik.paslawski@fdp-fuerth.de
FDP Oberasbach
Ansprechpartner:
Dr. Oliver Steinert
Ortsvorsitzender
E-Mail: oliver.steinert@fdp-fuerth.de
FDP Stein
Ansprechpartner:
Steffen Göbel
Ortsvorsitzender
E-Mail: ov-stein@fdp-fuerth.de
FDP Langenzenn
Ansprechpartner:
Markus Vogel
Ortsvorsitzender
andere Ortschaften
Interessierte in anderen Ortschaften stehen unser Kreisverband und alle Ortsverbände für eine persönliche Mitwirkung sowie die Teilnahme an allen Veranstaltungen zur Wahl. Bitte nehmen Sie einfach Kontakt auf!
FDP Kreisverband
Ansprechpartner:
Alexander Germann
Kreisvorsitzender
E-Mail:
alexander.germann@fdp-fuerth.de
Meldungen
Ansprechpartner im Kreisverband
Alexander Germann
Daniel Bayer
Franz Fleischer
Steffen Göbel
Hans Helmut Rösler
Dr. Oliver Steinert
Dr. Jörg Straschewski
Stefan Wildner
Markus Vogel
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“